Tierschutzordnung
Übergeordnet zu dieser Tierschutzordnung gelten das Tierschutzgesetz sowie die aktuelle TierschutzHundeVerordnung
Hunderassen
Es sind alle Hunderassen willkommen , sofern die einzelnen Individuen anatomisch und gesundheitlich in der Lage sind in diesem Sport eingesetzt zu werden. Es obliegt dem das Rennen betreuenden Tierarzt dies einzuschätzen.
Reinrassige nordische Hunde (nach FCI/WSA) werden in den Gespannklassen extra gewertet.
Alter der Hunde
Hunde dürfen ab folgendem Alter über festgelegte Distanzen in Rennen starten. – ab 12 Monate 2km ; – ab 15 Monate 4km und ab 18 Monate ohne Beschränkung.
Alle Hunde durchlaufen einen VetCheck vor dem ersten Start, Hunde über 8 Jahre werden intensiver durchgecheckt.
Impfungen
Alle mitgeführten Hunde müssen einen aktuellen Impfstatus aufweisen. Pflichtimpfungen sind: Tollwut, Zwingerhusten (Parainfluenza), Staupe, Parvovirose und Leptospirose. Optional die Hepatitis- und Bordatella Impfung.
Für die Wirkdauer gelten die Angaben des Impfstoffherstellers.
Anti-Doping
Es gelten die Regeln der NADA und WADA. Medikamentengaben müssen im Vorfeld angegeben werden (Dauermedikationen werden im Formular vermerkt) und vom Renntierarzt freigegeben werden.
Gesundheit
Alle Hunde müssen eindeutig mit einem Microchip gekennzeichnet sein. Sie müssen körperlich/anatomisch und mental in der Lage sein, am Renngeschehen teilnehmen zu können.
Temperatur und Luftfeuchtigkeit
Es gilt die aktuelle ASSA Tabelle
Gewicht des Hundes
Das Gewicht des Hundes sollte vor allem im Bereich Kinder und Jugend dem Alter und Gewicht des Hundeführers entsprechen. Eltern bestätigen mit Unterschrift in consens-Form, dass ihr Kind in der Lage ist, mit dem gewählten Hund zu starten und diesen in allen Situationen händeln zu können. Beim VetCheck muss das Kind zeigen, dass es den Hund managen kann.
Maulkorb / Kühlwesten
Maulkörbe sind lediglich bei Einsteigerrennen erlaubt und müssen vom Renntierarzt freigegeben werden. Maulkörbe aus Metall sind grundsätzlich nicht erlaubt. Kühlwesten sind in jeglicher Form verboten.
Kranke Hunde
Hunde, die an offensichtlichen ansteckenden Krankheiten leiden, sind auf dem Renngelände nicht erlaubt. Tritt eine Krankheit auf dem Stake out auf, ist dies unverzüglich dem Tierschutzbeauftragten und dem Renntierarzt zu melden.
Unterbringung
Erlaubt sind teilweise Boxenhaltung, Stake out und umzäunter Platz. Jeder Hund benötigt einen trockenen Ruheplatz, auf welchem er entspannt Liegen, Stehen und sitzen kann. Auch ein Drehen und sich Strecken muss möglich sein. Alle Hunde müssen einen Zugang zu Schutz vor äußeren Witterungseinflüßen haben. Im übrigen gelten die Bedingungen des aktuellen Tierschutzgesetzes.
Zuständigkeit
Für jedes Rennen gibt es einen Tierschutzbeauftragten, welcher zuständig ist für die Einhaltung der Tierschutzordnung.